Geschäftsbedingungen
Philipps Metallgestaltung für Haus und Garten
§ 1 Vertragsabschluss
1. Allen Bestellungen und Verträgen liegen unsere
Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.
2. Entgegenstehende oder von unseren AGB´s abweichende
Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, es sei denn,
sie werden ausdrücklich schriftlich vereinbart.
3. Alle Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 2 Preise
1. Grundsätzlich gilt die zum Zeitpunkt der Lieferung gültige Preisliste.
Unsere Preise sind Endpreise incl. der zum Zeitpunkt der Lieferung
gültigen MwSt. – z.Zt. 19% .
2. Versandkosten und Verpackungskosten werden gesondert berechnet.
§ 3 Zahlungen
1. Erstlieferungen erfolgen nur gegen Vorauskasse oder per Nachnahme.
2. Bei Sonderanfertigungen sind wir berechtigt, angemessene
Anzahlungen zu erheben. Für erbrachte Teillieferungen und Teilleistungen
sind wir berechtigt, angemessene Teilrechnungen zu erstellen.
§ 4 Änderungen
1. Serienmäßig hergestellte Waren werden nach Muster verkauft.
Der Käufer hat keinen Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke.
Farb- oder Oberflächenabweichungen bleiben vorbehalten, soweit
diese handelsüblich und dem Käufer zumutbar sind.
§ 5 Lieferung
1. Falls wir eine Lieferfrist nicht einhalten, hat der Käufer
eine angemessene Nachfrist zu setzen.
Handelt es sich um einen Kaufmann, so beträgt diese mindestens
4 Wochen.
2. Für den Fall, dass wir den Verzug oder die Unmöglichkeit der Leistung
zu vertreten haben, uns aber weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit
zur Last liegt, beschränkt sich der Schadenersatzanspruch des Käufers
auf den unmittelbaren Schaden, höchstens jedoch auf 15% des
Kaufwertes.
3. Treten Ereignisse ein, die uns an der Lieferung hindern,
wie z.B. höhere Gewalt, Streiks, Rohstoffmangel, Krieg, die wir nicht
zu vertreten haben, so entfällt die Lieferpflicht für die Dauer des
Bestehens des Hinderungsgrundes. Schadenersatzansprüche des
Kunden sind insoweit ausgeschlossen.
4. Durch einen von uns zu vertretenden Lieferverzug kann der Käufer vom
Vertrag zurücktreten, wenn der Lieferverzug von langer Dauer ist und
die Lieferung des Produktes für den Käufer nicht mehr von Interesse ist.
§ 6 Gewährleistung
1. Als Gewährleistung kann der Käufer grundsätzlich nur Nachbesserung
verlangen. Statt nachzubessern können wir aber auch eine
Ersatzlieferung vornehmen.
2. Wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht in angemessener
Frist ordnungsgemäß erfolgt, kann der Käufer wahlweise eine
Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder vom Kaufvertrag
zurücktreten.
3. Offensichtliche Mängel müssen vom Käufer innerhalb von 10 Tagen
nach Lieferung bzw. Übergabe der Ware uns gegenüber angezeigt
werden. Versäumt der Käufer innerhalb dieser Frist die Anzeige der
offensichtlichen Mängel, so stehen ihm in Ansehung eben dieser
Mängel keine Ansprüche mehr zu.
§ 7 Haftung
1. Unsere Haftung wird außer in den Fällen des Vorsatzes oder der
groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
2. Für Schäden die durch Spediteure oder andere Zustelldienste
verursacht werden, übernehmen wir grundsätzlich keine Haftung.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
sämtlicher Forderungen aus dem jeweils zugrunde liegenden
Kaufvertrag unser Eigentum.
§ 9 Allgemeines
1. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem
Vertrag gilt Koblenz als Gerichtsstand vereinbart.
3. Die Unwirksamkeit einzelner Punkte hat nicht die Unwirksamkeit
des gesamten Vertrages zur Folge.