Geschäftsbedingungen

Philipps Metallgestaltung für Haus und Garten

 

 

 

§ 1  Vertragsabschluss

 

1.     Allen Bestellungen und Verträgen liegen unsere

        Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.

 

2.     Entgegenstehende oder von unseren AGB´s abweichende

        Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, es sei denn,

        sie werden ausdrücklich schriftlich vereinbart.

 

3.     Alle Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

 § 2   Preise

 

1.     Grundsätzlich gilt die zum Zeitpunkt der Lieferung gültige Preisliste.

         Unsere Preise sind Endpreise incl. der zum Zeitpunkt der Lieferung

         gültigen MwSt. – z.Zt. 19% .

 

2.     Versandkosten und Verpackungskosten werden gesondert berechnet.

        

 

 

 § 3  Zahlungen

 

1.     Erstlieferungen erfolgen nur gegen Vorauskasse oder per Nachnahme.

 

2.     Bei Sonderanfertigungen sind wir berechtigt, angemessene

        Anzahlungen zu erheben. Für erbrachte Teillieferungen und Teilleistungen

        sind wir berechtigt, angemessene Teilrechnungen zu erstellen.

  

 

§ 4    Änderungen

 

1.        Serienmäßig hergestellte Waren werden nach Muster verkauft.

           Der Käufer hat keinen Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke.

           Farb- oder Oberflächenabweichungen bleiben vorbehalten, soweit

           diese handelsüblich und dem Käufer zumutbar sind.

 

 

§ 5   Lieferung

 

1.      Falls wir eine Lieferfrist nicht einhalten, hat der Käufer

         eine angemessene Nachfrist zu setzen.

         Handelt es sich um einen Kaufmann, so beträgt diese mindestens

         4 Wochen.

 

2.     Für den Fall, dass wir den Verzug oder die Unmöglichkeit der Leistung

        zu vertreten haben, uns aber weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit

        zur Last liegt, beschränkt sich der Schadenersatzanspruch des Käufers

        auf den unmittelbaren Schaden, höchstens jedoch auf 15% des

        Kaufwertes.

 

3.     Treten Ereignisse ein, die uns an der Lieferung hindern,

        wie z.B. höhere Gewalt, Streiks, Rohstoffmangel, Krieg, die wir nicht

        zu vertreten haben, so entfällt die Lieferpflicht für die Dauer des

        Bestehens des Hinderungsgrundes. Schadenersatzansprüche des

        Kunden sind insoweit ausgeschlossen.

 

4.     Durch einen von uns zu vertretenden Lieferverzug kann der Käufer vom

         Vertrag zurücktreten, wenn der Lieferverzug von langer Dauer ist und

         die Lieferung des Produktes für den Käufer nicht mehr von Interesse ist.

 

 

§ 6   Gewährleistung

 

1.      Als Gewährleistung kann der Käufer grundsätzlich nur Nachbesserung

          verlangen. Statt nachzubessern können wir aber auch eine

          Ersatzlieferung vornehmen.

 

2.     Wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht in angemessener

         Frist ordnungsgemäß erfolgt, kann der Käufer wahlweise eine

         Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder vom Kaufvertrag

         zurücktreten.

 

3.     Offensichtliche Mängel müssen vom Käufer innerhalb von 10 Tagen

         nach Lieferung bzw. Übergabe der Ware uns gegenüber angezeigt 

         werden. Versäumt der Käufer innerhalb dieser Frist die Anzeige der

         offensichtlichen Mängel, so stehen ihm in Ansehung eben dieser

         Mängel keine Ansprüche mehr zu.

 

 

§ 7   Haftung

 

1.     Unsere Haftung wird außer in den Fällen des Vorsatzes oder der

        groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

 

2.     Für Schäden die durch Spediteure oder andere Zustelldienste

        verursacht werden, übernehmen wir grundsätzlich keine Haftung.

 

 

§ 8   Eigentumsvorbehalt

  

1.      Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung

          sämtlicher Forderungen aus dem jeweils zugrunde liegenden

          Kaufvertrag unser Eigentum.

 

 

§ 9   Allgemeines

 

1.      Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

2.      Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem

         Vertrag gilt Koblenz als Gerichtsstand vereinbart.

 

3.     Die Unwirksamkeit einzelner Punkte hat nicht die Unwirksamkeit

       des gesamten Vertrages zur Folge.